Datenschutz-Sammelklagen

Datenschutz-Sammelklagen und Sensibilität von Verbrauchern in Bezug auf Datenschutz

Corona treibt die Digitalisierung in Deutschland voran. Immer mehr Menschen kaufen im Internet ein oder arbeiten mobil im Homeoffice. Digitale Datentransfers personenbezogener Daten gehen damit einher. Aber wie steht es um den Schutz dieser Daten vor Missbrauch?

Im Rahmen der DGSVO ist seit Mai 2018 gesetzlich festgelegt, wie mit personenbezogen Daten umzugehen ist. Es bestehen Informations- und Zustimmungspflichten, die von den potentiell betroffenen Personen einzuholen sind, bevor Daten übermittelt oder weiterverwendet werden.

Dennoch gibt es zunehmend Organisationen, die durch stillschweigendes Sammeln, Auswerten, Aggregieren und/oder Verkaufen von personenbezogenen Daten Geld verdienen. Das hat inzwischen Ausmaße angenommen, dass sich Betroffene über den Weg der Sammelklage zusammenschließen und vor Gericht Schadenersatz und Unterlassung dieser Machenschaften fordern. Große Organisationen wie Oracle, Salesforce etc. stehen im Visier. Immer wieder erheben Kläger den Vorwurf, dass ihre persönlichen Daten nicht ausreichend geschützt waren.

Angesichts eines derartigen Kontrollverlustes über personenbezogene Daten sprechen Gerichte Verbrauchern Schadenersatz zu. Dieser wird in besonderen Fällen auch zugestanden, wenn kein finanzieller Schaden entstanden ist.

Verbraucher reagieren zunehmend sensibler. Für alle Organisationen, die mit personenbezogenen Daten umgehen, wird sichtbar, dass sich gerade in den letzten Monaten das Risiko von Haftung erhöht hat. Immer häufiger wünschen sich daher Mitarbeiter, die in den Unternehmen mit der Wahrnehmung von Datenschutzaufgaben beauftragt wurden, für diese Fälle gern eine ergänzend unterstützende Kompetenz in der Klärung von Sachverhalten. Was spricht also dagegen, ihren operativen Datenschutz in Bezug auf Haftung und Klärungskompetenz zu verstärken?