Datenschutzbeauftragter

Was ändert sich für kleine Vereine und ehrenamtliche Organisationen?

Bei den Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung hat die Bundesregierung Wert auf eine angemessene, die besonderen Belange kleinerer Institutionen berücksichtigende Ausgestaltung gelegt. Ob und in welchem Umfang die Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen sind, bemisst sich

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Auf europäischer Ebene hat die Artikel 29-Gruppe, der Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten in der Europäischen Union, zu zentralen Fragen der Datenschutz-Grundverordnung gemeinsame Leitlinien veröffentlicht. Die Artikel 29-Gruppe wird unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung durch

Wer kontrolliert die Einhaltung der DSGVO?

Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und der nationalen Rechtsvorschriften zum Datenschutz wird in allen Mitgliedstaaten durch unabhängige Aufsichtsbehörden überwacht und durchgesetzt. In Deutschland sind dies die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und

Welche Rolle spielen künftig Verhaltensregeln und Zertifizierungen?

Die Harmonisierung bietet enorme Chancen für die Wirtschaft, insbesondere für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, da in der gesamten Europäischen Union die gleichen Regeln gelten; der hohe Abstraktionsgrad der Datenschutz-Grundverordnung stellt die Wirtschaft jedoch auch vor

Was ändert sich bei den Prinzipien des Datenschutzes und den Rechtsgrundlagen?

Die Datenschutz-Grundverordnung führt die Grundsätze für die Datenverarbeitung aus der geltenden EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, etwa die Zweckbindung, Erforderlichkeit und Datensparsamkeit, in Artikel 5 weitgehend unverändert fort. Der Zweckbindungsgrundsatz wird ergänzt durch Artikel 6 Absatz 4, welcher

Wo finde ich die wichtigsten Begriffsbestimmungen der DSGVO?

Artikel 4 Datenschutz-Grundverordnung enthält die zentralen Definitionen. Künftig finden sich die Begriffsbestimmungen zu personenbezogenen Daten, Verantwortlichen oder der Verarbeitung somit unmittelbar und abschließend in der Datenschutz-Grundverordnung.

Für wen gilt der neue Rechtsrahmen?

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt grundsätzlich für jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten. Einzelheiten regeln die Artikel 2 und 3 Datenschutz-Grundverordnung. Sowohl öffentliche (Behörden, Gerichte und andere öffentliche Stellen ungeachtet ihrer Rechtsform) als auch nicht-öffentliche (natürliche und juristische