DSGVO Datenschutzgrundverordnung

Was ändert sich für kleine Vereine und ehrenamtliche Organisationen?

Bei den Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung hat die Bundesregierung Wert auf eine angemessene, die besonderen Belange kleinerer Institutionen berücksichtigende Ausgestaltung gelegt. Ob und in welchem Umfang die Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen sind, bemisst sich

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Auf europäischer Ebene hat die Artikel 29-Gruppe, der Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten in der Europäischen Union, zu zentralen Fragen der Datenschutz-Grundverordnung gemeinsame Leitlinien veröffentlicht. Die Artikel 29-Gruppe wird unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung durch

Welche Rolle spielen künftig Verhaltensregeln und Zertifizierungen?

Die Harmonisierung bietet enorme Chancen für die Wirtschaft, insbesondere für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, da in der gesamten Europäischen Union die gleichen Regeln gelten; der hohe Abstraktionsgrad der Datenschutz-Grundverordnung stellt die Wirtschaft jedoch auch vor

Welche Pflichten treffen Daten verarbeitende Stellen?

Neben der Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Kapitel II) und der Gewährleistung der Betroffenenrechte (Kapitel III) enthält Kapitel IV der Datenschutz-Grundverordnung zentrale Vorschriften für die Pflichten der Daten verarbeitenden Stellen. Diese

Was ändert sich bei den Prinzipien des Datenschutzes und den Rechtsgrundlagen?

Die Datenschutz-Grundverordnung führt die Grundsätze für die Datenverarbeitung aus der geltenden EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, etwa die Zweckbindung, Erforderlichkeit und Datensparsamkeit, in Artikel 5 weitgehend unverändert fort. Der Zweckbindungsgrundsatz wird ergänzt durch Artikel 6 Absatz 4, welcher

Für wen gilt der neue Rechtsrahmen?

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt grundsätzlich für jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten. Einzelheiten regeln die Artikel 2 und 3 Datenschutz-Grundverordnung. Sowohl öffentliche (Behörden, Gerichte und andere öffentliche Stellen ungeachtet ihrer Rechtsform) als auch nicht-öffentliche (natürliche und juristische