Unsere Leistungen & Services
Externer Datenschutzbeauftragter
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist für Unternehmen detailliert vorgeschrieben. Auf europäischer Ebene greift die EU-DSGVO, national gilt in Deutschland darüber hinzus das novellierte BDSG.
Vieles spricht dafür, diese wichtige Position mit einem externen Datenschutzbeauftragten zu besetzen. pDatix bietet Ihnen diese Dienstleistung auf ganz flexible Art an – passend zu Ihnen, Ihrem Unternehmen, Ihrem Bedarf und Ihrer Branche.
Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter?
Das Thema Datenschutz ist mit zahlreichen Aufgaben und Pflichten verbunden. So gesehen kann der externer Datenschutzbeauftragte heute Kontrolleur, Berater und Umsetzer in einer Person sein. Vor allem aber ist und bleibt er eins – ein kompetenter Ansprechpartner rund um den Datenschutz, an den sich jederzeit vertrauensvoll wenden können.
Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) ?
Als externer Dienstleister zeichnete der externe Datenschutzbeauftragte für die Einhaltung aller geltenden Richtlinien für den betrieblichen Datenschutz verantwortlich. Wertvolle Hilfe, die Ihnen die eigene Personalkapazitäten für dieses umfassende Themengebiet ersparen.
- Kostenkontrolle: so geht Datenschutz nicht über Gebühr ins Geld. Ja, Datenschutz kostet Geld. Nur kosten es weit mehr, wenn er nicht beachtet wird. Der externer Datenschutzbeauftragte sorgt dafür, dass Sie mit angemessenen Ausgaben kalkulieren können.
- Beratung: zählen Sie jederzeit auf die kompetente Unterstützung.Das weite Feld des Datenschutzes im Unternehmen wirft einige Fragen auf. Lassen Sie sich vom unserem externen Datenschutzbeauftragter hieb- und stichfest, vor allem aber auch verständlich beantworten
- Verträge & Formulare: damit auch hier alle Anforderungen erfüllt sind. Der externe Datenschutzbeauftragte nimmt Verträge und Formulare genau unter die Lupe. Er gibt erst grünes Licht, wenn bis hin zum Kleingedruckten alle Anforderungen an den Datenschutz erfüllt sind.
- Auskunft für Behörden: übersetzt Unternehmersprache in Amtsdeutsch. Der Wissensdurst von staatlichen Behörden ist mitunter unermesslich. Umso schwieriger, wenn man es dann noch verklausuliert formuliert ist. Einmal mehr erweist sich der externe Datenschutzbeauftragte als segensreich.
- Datenschutzaudit: dokumentierte Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen. Sie werden den externen Datenschutzbeauftragten auch als Garant für die Einhaltung EU-DSGVO-Vorgaben zu schätzen wissen. Zählen Sie auf seine Dokumentation der einzelnen Maßnahmen mit einem Datenschutzaudit.
- Tätigkeitsbericht: lückenloser Nachweis der Aktivitäten im Datenschutz. Der externe Datenschutzbeauftragte dokumentiert nicht nur die Maßnahmen zum Datenschutz im Unternehmen, sondern auch seine eigenen. Mit dem Belangen rund um den Datenschutz nimmt er es eben ganz genau.
- Verarbeitung: alles entsprechend der geltenden Datenschutzrichtlinien. Wo, wann und welche Daten verarbeitet werden, ist allein viel Information. Umso anspruchsvoller die Aufgabe des externen Datenschutzbeauftragten, an jeder einzelnen Stelle darauf zu achten, dass alles rechtskonform geschieht.
- Organisation & Maßnahmen: mit Blick darauf, wo Handlungsbedarf besteht. So wie sich Organisationen ändern, ändern sich dabei auch die Anforderungen zum Datenschutz. Der externen Datenschutzbeauftragten behält stets ein Auge darauf, wo aktueller Handlungsbedarf beim Thema Datenschutz besteht.
- Datenschutzerklärung: jetzt werden Ihre Formulierungen wasserdicht. Eine schriftliche Erklärung zum Datenschutz muss absolut wasserdicht sein. Der externe Datenschutzbeauftragte hilft Ihnen mit seiner Expertise, hier für Laien verständlich und zugleich rechtlich unangreifbar zu formulieren.
- Dokumentation: damit allen Dokumentationspflichten nachgekommen wird. Der externe Datenschutzbeauftragte achtet penibel darauf, dass den Dokumentationspflichten nachgekommen kommen. Denn dies wird im hektischen Geschäftsalltag nicht immer die erforderliche Beachtung geschenkt
- EU-DSGVO konform: auf alle rechtlichen Anforderungen eingestellt. Die strenge EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) definiert seit 2018 die Regeln neu. Auch Ihr Unternehmen ist gefordert, die ergriffenen Maßnahmen und praktizierten Methoden zur Datensicherung jederzeit belegen zu können. Diesen Part übernimmt pDatix gern für Sie.
- Haftung: ein nicht unerhebliches Risiko einfach ausschließen. Fragen des Datenschutzes sind auch eine Frage der Haftung. Der externe Datenschutzbeauftragte bringt dieses Bewusstsein mit – und ins Unternehmen. Ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko weniger im Geschäftsalltag.