Externer Datenschutzbeauftragter
für Hotel & Gastronomie

Genießen Sie unsere Unterstützung bei Datenschutzfragen: der externe Datenschutzbeauftragte von pDatix serviert sie gern. Als externer Dienstleister zeichnet er für die Einhaltung aller geltenden Richtlinien für den betrieblichen Datenschutz verantwortlich. Wertvolle Hilfe, die Sie mit eigenem Personal nur schwer „auftischen“ können.

Stellung Externer Datenschutzbeauftragter

190Monat
  • Übernahme der Position des Datenschutzbeauftragten
  • Registrierung bei der Aufsichtsbehörde
  • Kontakt für alle datenschutzseitigen Fragestellungen
  • Haftung bis 500.000 €

Rabattierte Stundensätze

72*pro Stunde
  • Rabatte durch Stundenkontigente
  • Zeitkontingente 12, 24, 36 und 48 Stunden
  • Gültigkeitsdauer 12 bis 24 Monate

Basis DatenschutzEinrichtung

1920einmalig
  • Soll-ist analyse der DSGVO-Konformität
  • Umsetzung gemäß “Plan-Do-Ceck-(PDCA)” Methodik
  • Erstellung der erforderlichen Dokumentation und Verträge
  • Erstellen der erorderlichen Richtlinien

Informationen zu unseren Angeboten: Externer Datenschutzbeauftragter für Hotel & Gastronomie

Transparenz ist uns wichtig. Bei einem externen Datenschutzbeauftragten von pDatix haben Sie von Anfang an die Gewissheit, dass in Ihrem Hotel- bzw. Gastronomiebetrieb alle Maßnahmen im Datenschutz nachvollziehbar, im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und zu moderaten Kosten ergriffen werden.

* ab 72.- EUR

Externer Datenschutzbeauftragter
für Hotel & Gastronomie

Genießen Sie unsere Unterstützung bei Datenschutzfragen: der externe Datenschutzbeauftragte von pDatix serviert sie gern. Als externer Dienstleister zeichnet er für die Einhaltung aller geltenden Richtlinien für den betrieblichen Datenschutz verantwortlich. Wertvolle Hilfe, die Sie mit eigenem Personal nur schwer „auftischen“ können.

Stellung Externer Datenschutzbeauftragter

190Monat
  • Übernahme der Position des Datenschutzbeauftragten
  • Registrierung bei der Aufsichtsbehörde
  • Kontakt für alle datenschutzseitigen Fragestellungen
  • Haftung bis 500.000 €

Rabattierte Stundensätze

72*pro Stunde
  • Rabatte durch Stundenkontigente
  • Zeitkontingente 12, 24, 36 und 48 Stunden
  • Gültigkeitsdauer 12 bis 24 Monate

Basis DatenschutzEinrichtung

1920einmalig
  • Soll-ist analyse der DSGVO-Konformität
  • Umsetzung gemäß “Plan-Do-Ceck-(PDCA)” Methodik
  • Erstellung der erforderlichen Dokumentation und Verträge
  • Erstellen der erorderlichen Richtlinien

Informationen zu unseren Angeboten: Externer Datenschutzbeauftragter für Hotel & Gastronomie

Transparenz ist uns wichtig. Bei einem externen Datenschutzbeauftragten von pDatix haben Sie von Anfang an die Gewissheit, dass in Ihrem Hotel- bzw. Gastronomiebetrieb alle Maßnahmen im Datenschutz nachvollziehbar, im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und zu moderaten Kosten ergriffen werden.

* ab 72.- EUR

Warum pDatix?

Ihre Vorteile – Unsere Kompetenz an Ihrer Seite

Mit uns gewinnen Zeit für Ihr Kerngeschäft – von den Detailaufgaben für einen korrekten Datenschutzrahmen entlasten wir Sie nachhaltig

Externer Datenschutzbeauftragter Hotel Gastronomie

In Hotel- und Gastronomiebetrieben müssen Leistungen im Rekordtempo erbracht werden. Als vertrauensvoller Ansprechpartner erläutert der externe Datenschutzbeauftragte Ihnen gern, welche Leistungen rund um den Datenschutz für Sie unverzichtbar oder eine interessante Option sind.

Externer Datenschutzbeauftragter Hotel Gastronomie

Beratung von Experten

Datenschutzlösungen für Hotel & Gastronomie

Mit umfassender Branchenexpertise ausgestattet versteht der externe Datenschutzbeauftragte nicht nur sein, sondern auch Ihr Fachgebiet. Wie gut er sich im Verkauf auskennt, erfahren Sie am besten im persönlichen Gespräch.

Externer Datenschutzbeauftragter Hotel Gastronomie

Beratung von Experten

Datenschutzlösungen für Hotel & Gastronomie

Mit umfassender Branchenexpertise ausgestattet versteht der externe Datenschutzbeauftragte nicht nur sein, sondern auch Ihr Fachgebiet. Wie gut er sich im Verkauf auskennt, erfahren Sie am besten im persönlichen Gespräch.

Datenschutz

Eine Sache des Vertrauens

Auf den externen Datenschutzbeauftragten ist Verlass

Es gibt eine Menge Dinge, die beim Datenschutz in Hotel- und Gastronomiebetrieben zu berücksichtigen sind. Dennoch muss Sie das Thema Datenschutz nicht unnötig beschäftigen. Wir kümmern uns um alles hierfür Erforderliche. Für Sie bietet das nur Vorteile, denn Sie können sich voll ganz auf Ihre Tätigkeit rund um die Gäste konzentrieren.

Externer Datenschutzbeauftragter Hotel Gastronomie
Externer Datenschutzbeauftragter Hotel Gastronomie

Datenschutz

Eine Sache des Vertrauens

Auf den externen Datenschutzbeauftragten ist Verlass

Es gibt eine Menge Dinge, die beim Datenschutz in Hotel- und Gastronomiebetrieben zu berücksichtigen sind. Dennoch muss Sie das Thema Datenschutz nicht unnötig beschäftigen. Wir kümmern uns um alles hierfür Erforderliche. Für Sie bietet das nur Vorteile, denn Sie können sich voll ganz auf Ihre Tätigkeit rund um die Gäste konzentrieren.

Externer Datenschutzbeauftragter für Ihren Hotel- bzw. Gastronomiebetrieb

Das Thema Datenschutz ist mit zahlreichen Aufgaben und Pflichten verbunden. Der externe Datenschutzbeauftragte von pDatix unterstützt Sie dabei kompetent. Er kontrolliert alles den Datenschutz Betreffende auf Korrektheit, berät Sie umfassend und leitet bei Bedarf alles Nötige für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen in die Wege. Wie er Sie im Einzelnen entlasten kann, erfahren Sie hier.

  • Zufriedenheitsbefragung Gäste: Wissen, was gefällt und verbessert werden kann. Wie zufrieden sind Ihre Gäste mit Ihrem Service? Sie haben ein berechtigtes Interesse, dies zu erfahren. Doch dem Interesse sind Grenzen gesetzt. Der externe Datenschutzbeauftragte weiß, inwieweit Sie dazu befragen dürfen.
  • Verarbeitung von Meldedaten: sensibler Umgang, die Basis für wiederkehrende Gäste. Nicht nur Ihre Gäste wollen sensibel behandelt werden, auch deren Daten bei der Anmeldung. Wenn Ihre Gäste das gute Gefühl haben, dass Sie mit den Daten absolut vertraulich umgehen, kommen Ihre Gäste gerne wieder zu Ihnen.
  • Gästedaten: Sensibler Umgang, die Basis für treue und loyale Gäste. Nicht nur Ihre Gäste wollen sensibel behandelt werden, auch deren Daten. Wenn Ihre Gäste das gute Gefühl haben, dass Sie mit den Daten absolut vertraulich umgehen, bleiben Ihre Gäste Ihnen langfristig treu verbunden.
  • Diskretion-/Verschwiegenheit-/Vertraulichkeitserklärung: alles geheim. Ein Höchstmaß an Datensicherheit beim Verarbeiten von vertraulichen Informationen ist das A und O. Wie das am besten zu bewerkstelligen ist? Der externe Datenschutzbeauftragte bespricht es unter vier Augen mit Ihnen.
  • Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Arbeitsprozessen und Abläufen: rundum korrekt. Ihre Prozesse und Abläufe sind in erster Linie auf Effizienz ausgelegt, um wirtschaftlich zu agieren. Der externe Datenschutzbeauftrage bringt eine weitere Perspektive ins Spiel, indem auf die Einhaltung des Datenschutzes achtet.
  • Konfiguration von CRM-Systemen: damit keine Datenpannen auftreten. Wenn Daten wertvoll sind, gilt es die sie verarbeitenden CRM-Systeme sorgfältig zu programmieren. Dem trägt der externe Datenschutzexperte Rechnung, indem er dieses System auf eventuell vorhandene Sicherheitslücken überprüft.
  • Interne Organisation: Datensicherheit im eigenen Interesse. Datenschutz betrifft nicht allein den Umgang mit den Daten Ihrer Gäste. Auch in Ihrer internen Organisation muss Datenschutz fest verankert sein. Der externe Datenschutzbeauftragten hat dafür von außen betrachtet den richtigen Einblick.
  • Datenschutz-Script: Auf Rechtssicherheit vorprogrammiert. Überlassen Sie bei der Erfassung der Daten Ihrer Gäste nichts dem Zufall. Benutzen Sie dafür ein rechtskonformes Script. Der externe Datenschutzexperte informiert Sie gerne darüber, welches System sich dafür am besten eignet.
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: lückenlos belegte Datensicherheit. Wissen Sie im Detail, welche Daten bei Ihnen wo und wie verzeichnet sind? Treffen Sie die Vorkehrungen, dass der Datenschutz dabei nicht auf der Strecke bleibt. Am besten geht das mit einem externen Datenschutzbeauftragten.
  • Newsletter: Damit es nur erfreuliche Neuigkeiten zum Datenschutz gibt. Mag er auch noch so informativ sein, im rechtlichen Sinne fällt ein Newsletter unter die Kategorie Werbung. Dafür muss das Einverständnis des Empfängers vorliegen. Auch darauf richtet der externe Datenschutzbeauftragte den Fokus.