Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte
Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte haben für den Datenschutz sowohl für den öffentlichen als auch für den nicht-öffentlichen Bereich eine wichtige Funktion.
Einzelheiten zu Aufgabenbereichen, Zuständigkeiten, Kompetenzen, Einrichtungen, Zusammenarbeit und Unabhängigkeit sind in der Datenschutzgrundverordnung geregelt. Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern stimmen sich im Rahmen von Datenschutzkonferenzen ab. Auf der Grundlage von Arbeitskreis-Tagungen werden Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standards, Stellungnahmen etc. verabschiedet. Diese sind in der praktischen Umsetzung des Datenschutzes zu beachten.
Entschließungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder:
Exemplarisch dargestellt die Entschließungen zum Datenschutz aus dem Jahr 2019:
- 12.11.2019
Keine massenhafte, automatisierte Aufzeichnung von Kfz-Kennzeichen für Strafverfolgungszwecke! - 12.11.2019
Gesundheitswebseiten und Gesundheits-Apps – Keine Weitergabe sensibler Daten an unbefugte Dritte! - 12.11.2019
Gesundheitseinrichtungen müssen unabhängig von ihrer Größe den Schutz von Patientendaten gewährleisten - 12.11.2019
Empfehlungen für eine datenschutzkonforme Gestaltung von KI-Systemen - 20.09.2019
Entschließung zur Digitalisierung der Verwaltung - 23.04.2019
Entschließung der DSK “Keine Abschaffung der Datenschutzbeauftragten“ - 05.04.2019
Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz – Entschließung der 97. DSK - 05.04.2019
Entschließung der 97. DSK vom 03. April 2019 “Unternehmen haften für Datenschutzverstöße ihrer Beschäftigten!” - 05.04.2019
Positionierung zur Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht bei Facebook-Fanpages sowie der aufsichtsbehördlichen Zuständigkeit - 11.03.2019
Beschluss Datenübermittlung Brexit
Unsere Pdatix-Datenschutz-Experten verfolgen die Arbeit in diesen Gremien. So sind sie gut informiert. Das erlaubt eine pro-aktive Ausrichtung der Datenschutzarbeit und vermeidet unangenehme Überraschungen durch neue Verordnungen oder Gesetze. Pdatix macht die Kunden rechtzeitig auf veränderte Rahmenbedingungen bzw. Handlungsnotwendigkeiten aufmerksam und unterstützt sie darin, ihre Datenschutz-Organisation stets den aktuellen Anforderungen anzupassen, ohne den Blick für das Wesentliche zu verlieren.
Gute Kenntnis des Zusammenspiels von Behörden und der Datenschutzinstitutionen auf Bundes- bzw. Länderebene sind sowohl pro-aktiv als auch zur Heilung bzw. Schadensbegrenzung im Fall einer Datenschutzverletzung von großer Bedeutung. Mit einer guten Datenschutz-Organisation sollte es allerdings gar nicht erst zu einem Vorfall kommen.
Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragter
Die Ländervertretungen
Ergänzend zu den Datenschutzaktivitäten auf Europa- und Bundesebene findet man auch in den einzelnen Bundesländern Landesdatenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörden für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich.
Ein- bis zweimal im Jahr treffen sich die Datenschutzbehördenvertreter, um im Rahmen einer Datenschutzkonferenz aufbauend auf entsprechender Vorarbeit in Arbeitskreisen und Ausschüssen abgestimmte Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen und Stellungnehmen festzulegen.
Gerade in der Krise ist es wichtig einen guten Zugang zu den Behörden zu haben. pDatix hilft!