Risiko Datenschutz-Haftung

Datenschutzbeauftragter – intern oder extern?

Traditionell bestellen viele Firmen immer noch ihren eigenen Datenschutzbeauftragten. Das ist gute Praxis und daran ist gar nichts zu beanstanden.
Allerdings ist neben den Kosten des eigenen Datenschutzbeauftragten auch die Haftungsfrage zu berücksichtigen. Das wird häufig vergessen und führt häufig zu vermeidbarem Ärger, wenn es mal nicht so reibungslos läuft oder gar ein Datenschutzverstoß zu beklagen ist.

Datenschutzbeauftragter – intern oder extern?
Kurzcheck der Argumente:

Pro

Die Unternehmensgröße rechtfertigt einen Vollzeit Datenschutzbeauftragten.

Mit eigenem Datenschutzpersonal haben die das Know how ständig im Haus verfügbar.

Interner Datenschutz besitzt gute Kenntnis des eigenen Unternehmens und der eigenen Abläufe,

Contra

Die Haftung für Datenschutzverstöße liegt unverändert und voll beim Unternehmer/Unternehmen.

Der interne Datenschutzbeauftragte möchte auch nicht anteilig haften.

Hohe Ausbildungskosten. Beim Externen Datenschutzbeauftragen kennen Sie die laufenden Kosten.

Schulungen werden nicht immer aktualisiert bzw. es fehlt das Wissen aktuellster Entwicklungen.

Häufig reicht das rechtliche Wissen nicht aus und ein Datenschutzanwalt wird zudem gebraucht.

Häufig keine Vertretungsperson vorhanden (Risiko: Urlaub, Krankheit, Kündigung, …),

Der interne Datenschutzbeauftragte ist limitiert in der Durchsetzung von Datenschutz-Themen.

Externe Sicht hilft gegen Betriebsblindheit gegenüber Risiken, die sich im Zeitablauf verändert haben.

Fazit und Empfehlung:

  • Wissen über den Datenschutz und Umsetzung von Datenschutzregelungen durch eigenes Personal ist grundsätzlich gut! Niemand kennt Ihren Betrieb besser als Sie oder ihre Mitarbeiter. Aber das befreit Sie nicht von der Haftung! Dagegen die Vorteile beim Externen Datenschutzbeauftragten.
  • Warum also nicht internes Wissen mit einem Externem Datenschutzbeauftragten kombinieren? Sie gewinnen aktuellen Datenschutzinput, Kostentransparenz und die Haftung liegt beim Externe Datenschutzbeauftragten!
  • Erfahrungen unserer Kunden zeigen, dass betriebliche Datenschutzexperten sehr gerne mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten, der Ihnen die lästige Haftung abnimmt. So wählen sie von beiden Lösungen das Beste!