Personenbezogene Daten

Was ändert sich bei den Betroffenenrechten?

Um größere Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten zu schaffen, erweitert die Datenschutz-Grundverordnung im Kapitel III die bestehenden Betroffenenrechte und führt zugleich neue Rechte ein. Einzelheiten regeln die Artikel 12 bis 23. Artikel 12

6. August 2020|

Gelten Einwilligungen der Betroffenen nach altem Recht fort?

Gemäß Erwägungsgrund 171 Satz 3 Datenschutz-Grundverordnung gelten Einwilligungen dann fort und es bedarf keiner erneuten Einwilligung, wenn "die Art der bereits erteilten Einwilligung den Bedingungen dieser Verordnung entspricht". Die Bedingungen für die Fortgeltung bisher

6. August 2020|
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