Wissen zum
Datenschutz
Ihr gutes Recht: DGSVO und BDSG im Überblick!
Datenschutz gewinnt in unserem Lebend zunehmend an Bedeutung. Als persönliches Recht als auch als Verpflichtung im Geschäfts- und Vereinsleben. Insofern ist eine gute Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen von Vorteil.
Bis 2018 war das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) maßgeblich für den Datenschutz in Deutschland ausschlaggebend. Allerdings fand man in den Einzelstaaten Europas sehr unterschiedlich ausgeprägte Regelungen. Um einen einheitlichen Rechtsrahmen für den freien Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten, wurde es somit notwendig, mit der Datenschutz-Grundverordnung, die nationalen Regelungen in einen Gesamteuropäischen Kontext einzubinden. Das ab dem 25. Mai 2018 geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018) ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung in den Bereichen, in denen den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume verbleiben.
EU-DSGVO | Datenschutz-Grundverordnung
Die EU Datenschutzgrundverordnung trat zum 25. Mai 2018 in Kraft. Es gibt hierüber sehr viel Information im Internet, daher beschränken wir uns auf die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte für ein Unternehmen. Nachstehend finden sie die Struktur von DGSVO und BDSG zur schnellen Identifikation von Rechtsgrundlage oder als Ausgangspunkt weiterer Recherchen.