Online-Dienste & Informationen gewinnen im Zuge der Corona Krise an Bedeutung.
Machen Sie im Zuge der Corona Krise per E-Mail auf Ihre Leistungen aufmerksam, wie sie aktuell für Ihre Kunden da sind.
Beachten Sie: Für E-Mail-Werbung an Bestandskunden bedarf es keiner gesonderten Einwilligung. Nach der DGSVO besteht beim Direktmarketing ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung personenbezogener Daten. Bei Neukunden dagegen brauchen Sie eine Einwilligung für ihre E-Mail-Werbung!
Sie müssen nicht alle Kunden anschreiben, um ihnen eine Erklärung zum Datenschutz zur Verfügung zu stellen. Nur bei Neuerhebung von personenbezogenen Daten sind seit Mai 2018 Pflichtinformationen bereitzustellen. Vor diesem Datum erhobene Daten sind davon nicht betroffen.
Es besteht keine Pflicht, sich vom Kunden die Kenntnis Ihrer Datenschutzerklärung bestätigen zu lassen oder gar eine Einverständnis-Erklärung einzufordern. Nach DGSVO sind lediglich die Pflichtinformationen bereitzuhalten.
Für die Speicherung von personenbezogenen Daten brauchen Sie nicht in jedem Fall eine Einwilligung. So erfordern gesetzliche Verpflichtungen (z.B. Aufbewahrungspflichten für steuerliche Zwecke) oder ein berechtigtes Interesse die Speicherung. Ein berechtigtes Interesse, dass die Speicherung von Daten rechtfertigt, kann beispielsweise aus der Anbahnung einer vertraglichen Beziehung bzw. einem Vertrag resultieren.
Eine besteht grundsätzlich keine Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragen zu bestellen, wenn Ihr Unternehmen weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigt, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Für die Umsetzung der DGSVO brauchen sie nicht zwingend einen Datenschutzexperten.
Wichtig ist, drei wesentliche Aspekte im Auge zu behalten:
- die Transparenz ihrer Datenverarbeitung gegenüber Kunden und Vertragspartnern im Hinblick auf die Pflichtinformationen,
- die Transparenz in der Datenverarbeitung gegenüber der Aufsichtsbehörde und
- die Auftragsdatenverarbeitung und Dokumentation der technisch-organisatorischen Maßnahmen.
Wenn Sie ganz sicher sein wollen in Zeiten der Corona Krise, ist pDatix stets ein verlässlicher Partner für Sie.
Bei Veränderung der Gesetzeslage, bzgl. Corona Krise und daraus resultierenden Anpassungsnotwendigkeiten informieren wir Sie und geben unsere Empfehlungen ab.