Personenbezogene Daten

Was ändert sich für kleine Vereine und ehrenamtliche Organisationen?

Bei den Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung hat die Bundesregierung Wert auf eine angemessene, die besonderen Belange kleinerer Institutionen berücksichtigende Ausgestaltung gelegt. Ob und in welchem Umfang die Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen sind, bemisst sich

Was ändert sich bei den Betroffenenrechten?

Um größere Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten zu schaffen, erweitert die Datenschutz-Grundverordnung im Kapitel III die bestehenden Betroffenenrechte und führt zugleich neue Rechte ein. Einzelheiten regeln die Artikel 12 bis 23. Artikel 12

Gelten Einwilligungen der Betroffenen nach altem Recht fort?

Gemäß Erwägungsgrund 171 Satz 3 Datenschutz-Grundverordnung gelten Einwilligungen dann fort und es bedarf keiner erneuten Einwilligung, wenn "die Art der bereits erteilten Einwilligung den Bedingungen dieser Verordnung entspricht". Die Bedingungen für die Fortgeltung bisher

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