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Fachwissen: Externer Datenschutzbeauftragter, Bestellung, Angebote und Kosten, Datenschutz, EU-DSGVO

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Datenschutzbeauftragter – intern oder extern?

17. August 2020|

Datenschutzbeauftragter - intern oder extern? Traditionell bestellen viele Firmen immer noch ihren eigenen Datenschutzbeauftragten. Das ist gute Praxis und daran ist gar nichts zu beanstanden. Allerdings ist neben den Kosten des internen Datenschutzbeauftragten auch die Haftungsfrage zu berücksichtigen. Das wird häufig vergessen und führt häufig zu vermeidbarem Ärger, wenn es mal nicht so reibungslos läuft oder gar ein Datenschutzverstoß zu beklagen ist. Warum also nicht internes Wissen mit einem externen Datenschutzbeauftragten kombinieren? Sie gewinnen aktuellen Input, Kostentransparenz und die Haftung liegt beim externen Datenschutzbeauftragten!

Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte

6. Juni 2020|

Einzelheiten zu Aufgabenbereichen, Zuständigkeiten, Kompetenzen, Einrichtungen, Zusammenarbeit und Unabhängigkeit sind in der DSGVO geregelt. Die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern stimmen sich im Rahmen von Konferenzen ab. Auf der Grundlage von Arbeitskreis-Tagungen werden Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standards, Stellungnahmen etc. verabschiedet. Ergänzend zu den Aktivitäten auf Europa- und Bundesebene findet man auch in den einzelnen Bundesländern Landesdatenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörden für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich. Gute Kenntnis des Zusammenspiels von Behörden und der Institutionen auf Bundes- bzw. Länderebene sind sowohl pro-aktiv als auch zur Heilung bzw. Schadensbegrenzung von großer Bedeutung. Unsere Experten pDatix verfolgen die Arbeit in diesen Gremien. So sind sie gut informiert.

Datenschutzgrundverordnung | EU-DSGVO

2. Juni 2020|

Personell ist die Verantwortlichkeit klar geregelt und mangelndes Fachwissen schützt nicht vor der Verantwortung gegenüber Geschädigten und den Aufsichtsbehörden, die unmissverständlich Fehlverhalten abstrafen. Image-Schäden, die damit einhergehen, sind häufig irreparabel, denn einmal verlorenes Vertrauen ist schwer zurückzugewinnen. Eine gute Sensibilität im Umgang mit personenbezogenen Daten sollte selbstverständlich und Teil unserer Gesellschafts- und Unternehmenskultur sein. Dazu gehören ganz wesentlich geordnete Prozesse in der Bearbeitung personenbezogener Daten, klare Archivierungsregeln und nicht zuletzt flexible Auskunftsprozesse. Dem Recht auf Auskunft sollten Sie durch geeignete Prozesse Rechnung tragen und bei berechtigtem Interesse die notwendigen Unterlagen für eine qualifizierte Auskunft bereitstellen können. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Informationen

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