FAQs

Welche Pflichten treffen Daten verarbeitende Stellen?

Neben der Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Kapitel II) und der Gewährleistung der Betroffenenrechte (Kapitel III) enthält Kapitel IV der Datenschutz-Grundverordnung zentrale Vorschriften für die Pflichten der Daten verarbeitenden Stellen. Diese

6. August 2020|

Was ändert sich bei den Betroffenenrechten?

Um größere Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten zu schaffen, erweitert die Datenschutz-Grundverordnung im Kapitel III die bestehenden Betroffenenrechte und führt zugleich neue Rechte ein. Einzelheiten regeln die Artikel 12 bis 23. Artikel 12

6. August 2020|

Gelten Einwilligungen der Betroffenen nach altem Recht fort?

Gemäß Erwägungsgrund 171 Satz 3 Datenschutz-Grundverordnung gelten Einwilligungen dann fort und es bedarf keiner erneuten Einwilligung, wenn "die Art der bereits erteilten Einwilligung den Bedingungen dieser Verordnung entspricht". Die Bedingungen für die Fortgeltung bisher

6. August 2020|

Für wen gilt der neue Rechtsrahmen?

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt grundsätzlich für jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten. Einzelheiten regeln die Artikel 2 und 3 Datenschutz-Grundverordnung. Sowohl öffentliche (Behörden, Gerichte und andere öffentliche Stellen ungeachtet ihrer Rechtsform) als auch nicht-öffentliche (natürliche und juristische

2. März 2020|
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