FAQs

Welche Rolle spielen künftig Verhaltensregeln und Zertifizierungen?

Die Harmonisierung bietet enorme Chancen für die Wirtschaft, insbesondere für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, da in der gesamten Europäischen Union die gleichen Regeln gelten; der hohe Abstraktionsgrad der Datenschutz-Grundverordnung stellt die Wirtschaft jedoch auch vor

Welche Pflichten treffen Daten verarbeitende Stellen?

Neben der Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Kapitel II) und der Gewährleistung der Betroffenenrechte (Kapitel III) enthält Kapitel IV der Datenschutz-Grundverordnung zentrale Vorschriften für die Pflichten der Daten verarbeitenden Stellen. Diese

Was ändert sich bei den Betroffenenrechten?

Um größere Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten zu schaffen, erweitert die Datenschutz-Grundverordnung im Kapitel III die bestehenden Betroffenenrechte und führt zugleich neue Rechte ein. Einzelheiten regeln die Artikel 12 bis 23. Artikel 12

Gelten Einwilligungen der Betroffenen nach altem Recht fort?

Gemäß Erwägungsgrund 171 Satz 3 Datenschutz-Grundverordnung gelten Einwilligungen dann fort und es bedarf keiner erneuten Einwilligung, wenn "die Art der bereits erteilten Einwilligung den Bedingungen dieser Verordnung entspricht". Die Bedingungen für die Fortgeltung bisher

Was ändert sich bei den Prinzipien des Datenschutzes und den Rechtsgrundlagen?

Die Datenschutz-Grundverordnung führt die Grundsätze für die Datenverarbeitung aus der geltenden EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, etwa die Zweckbindung, Erforderlichkeit und Datensparsamkeit, in Artikel 5 weitgehend unverändert fort. Der Zweckbindungsgrundsatz wird ergänzt durch Artikel 6 Absatz 4, welcher

Wo finde ich die wichtigsten Begriffsbestimmungen der DSGVO?

Artikel 4 Datenschutz-Grundverordnung enthält die zentralen Definitionen. Künftig finden sich die Begriffsbestimmungen zu personenbezogenen Daten, Verantwortlichen oder der Verarbeitung somit unmittelbar und abschließend in der Datenschutz-Grundverordnung.

Für wen gilt der neue Rechtsrahmen?

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt grundsätzlich für jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten. Einzelheiten regeln die Artikel 2 und 3 Datenschutz-Grundverordnung. Sowohl öffentliche (Behörden, Gerichte und andere öffentliche Stellen ungeachtet ihrer Rechtsform) als auch nicht-öffentliche (natürliche und juristische

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