Sie wollen Ihre Daten EU-DSGVO konform geschützt wissen?
Greifen Sie zu den individuell passenden Bausteinen.
Stellung Externer Datenschutzbeauftragter
Rabattierte Stundensätze
Basis Datenschutz Einrichtung
Stellung externer
Datenschutzbeauftragter
Sie wollen Ihre Daten EU-DSGVO konform geschützt wissen?
Greifen Sie zu den individuell passenden Bausteinen.
Registrierung bei der Aufsichtsbehörde
Kontakt für alle datenschutzseitigen Fragestellungen
Haftung bis 500.000 €
Zeit-Kontingente: 12, 24, 36 und 48 Std.
Gültigkeitsdauer 12 bis 24 Monate
Umsetzung gemäß „Plan-Do-Check-Act (PDCA)“ Methodik
Erstellung der erforderlichen Dokumentation und Verträge
Erstellen der erforderlichen Richtlinien
Basis Datenschutz
Einrichtung
Rabattierte
Stundensätze
Stellung externer
Datenschutzbeauftragter
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Umsetzung gemäß „Plan-Do-Check-Act (PDCA)“ Methodik
Erstellung der erforderlichen Dokumentation und Verträge
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Stundensätze
Warum pDatix?
Beim Thema Datenschutz entlastet Sie pDatix spürbar.
Das Thema Datenschutzbeauftragter geht alle Unternehmen an, muss Sie aber nicht unnötig beschäftigen. Wir kümmern uns um alles hierfür Erforderliche. Für Sie bietet das nur Vorteile, denn Sie können sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Nichts zu viel, aber auch nichts zu wenig:
Mit unseren drei einfach kombinierbaren Bausteinen für den Datenschutzbeauftragten genießen Sie Sicherheit nach Maß. Individuell auf Sie abgestimmt, ausgesprochen kostengünstig, ohne langfristige Vertragsbindung und umständliche Berechnung. Selbstverständlich entspricht bei pDatix alles den gültigen bzw. bereits angekündigten Richtlinien und Gesetzen der EU-DSGVO.
Machen Sie es sich doch ganz einfach – mit pDatix
als Ihr Ansprechpartner für den externen Datenschutzbeauftragten.
Bei allen Belangen Ihres Datenschutzes können Sie auf pDatix zählen. Es können eine ganze Menge von Einzelmaßnahmen anfallen, die auch übergeordnet ineinander greifen müssen. Wir errichten für Sie die erforderlichen Strukturen, kümmern uns um die Dokumentationspflichten und adressieren bei Bedarf auch komplexe technische Cyber-Risiken. Für die kompetente Unterstützung und die Rechtsberatung arbeiten wir mit zwei erstklassigen Partnern zusammen. Mit den Unternehmen Data Business Services GmbH & Co KG, das seit 1992 als Experte für Datenschutz in Europa agiert, Pii-right und mit der Kanzlei Cyberlegis Rechtsanwalt Robert Niedermeier, die die rechtliche Seite europaweit betreut und hier eine langjährige Expertise vorweisen kann, insbesondere in der Datensicherheit und Informationssicherheit!
Datenschutz
Eine Sache des Vertrauens
Perfekt gerüstet für alles, was die DSGVO vorschreibt.
Der 25.05.2018 war aus datenschutzseitiger Betrachtung ein einschneidendes Datum. An diesem Tag wurde das bis dahin geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) endgültig ersetzt. Neben der Vereinheitlichung des Datenschutzniveaus auf europäischer Ebene wird mit der EU-DSGVO nun die stringente Umsetzung der Einhaltung der Persönlichkeitsrechte verfolgt. Am Besten zeigt sich das in der Veränderung der Höhe der Bußgelder von bis zu 20 Mio € oder 4% vom weltweiten Jahresumsatz – je nachdem, was höher ist. In den Vordergrund gerückt ist der Grundsatz „Demonstrating Compliance“: Es muss fortan nachweisbar sein, dass die DSGVO im Unternehmen auch so umgesetzt wird wie gegenüber den Betroffenen als auch den Behörden gegenüber beschrieben. Als Beleg dafür dienen die im Unternehmen tatsächlich ergriffenen Maßnahmen und praktizierten Methoden zur Einhaltung der Verordnung. Wie jede Konformität zu Gesetzen ist es ein Balanceakt zwischen unternehmerischen und strafrechtlichen Bedingungen, und teilweise auch daher eine komplexe Anforderung. Deutlich einfacher ist es für Sie, wenn Sie die Leistung von pDatix in Anspruch nehmen. Unsere erfahrenen Datenschutzbeauftragten unterstützen Sie und Ihre Geschäftsführung , von der Risikobewertung bis zu einer Umsetzung, die auch in das Budget passt.
Selbstverständlich denken wir nachhaltig: bei Veränderung der Gesetzeslage und daraus resultierenden Anpassungsnotwendigkeiten informieren wir Sie und geben unsere Empfehlungen ab.
Robert Jeffares – Geschäftsführer
Datenschutzkonformität und planbares Budget – geht das? Ich sage „JA“
Seit vielen Jahren betreuen und beraten wir zuverlässig wie auch kompetent Unternehmen und Organisationen verschiedenster Art mit Datenschutzleistungen.
Mit dem neuen Datenschutzgesetz sind die Anforderungen erheblich gestiegen. Gerade kleine und mittelständisch geprägte Betriebe haben die berechtigte Sorge, den Anforderungen des Gesetzgebers nicht mehr gerecht zu werden. Denn die weitereichende EU-DSGVO ist für alle Unternehmen gleich anzuwenden. Besonders ärgerlich ist, dass unseriöse Abmahnungsgesellschaften hieraus Kapital zu schlagen versuchen.
Die Kosten für die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen und deren Nachhaltigkeit schlagen für ein kleines Unternehmen prozentual viel gewichtiger zu Buche als für große Unternehmen mit breiten Strukturen.
Genau an dieser Stelle positioniert sich pDatix. Als Geschäftsführer unseres Unternehmens kenne ich selbst den engen Spagat zwischen gesetzlichen Erfordernissen und betriebswirtschaftlichen Spielräumen. Ihre unternehmerische Freiheit, verbunden mit einer für Sie beruhigender Sicherheit, liegt mir daher sehr am Herzen.
Datenschutzbeauftragter mit Branchenexpertise
unsere speziellen Fachkenntnisse und Branchenexpertisen machen es Ihnen leicht.
Ganz gleich, zu welcher Branche Ihr Unternehmen zählt, das Thema Datenschutzbeauftragter sollte überall Priorität genießen. Ganz einfach, um sich rechtssicher voll der eigentlichen Arbeit widmen zu können und dennoch geschützt zu sein vor unliebsamen Überraschungen.
Neu & Aktuell
Fachwissen – das sagen die Experten
Wissen-Check Datenschutz
Heute wenden wir uns ganz speziell an alle, die mit großem Können und viel Herzblut ihr Unternehmen als guter Fachmann vorantreiben. In ihrem Kerngeschäft macht Ihnen niemand etwas vor. Fachlich wissen Sie genau, was sie tun und welches Risiko Sie mit jeder Ihrer Handlungen eingehen. Doch neben dem Fachwissen gilt es gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Die Flut an Gesetzen und Verordnungen ist so groß, dass sie vielfach gar nicht wissen, welche Bestimmungen auf Ihr Geschäft Anwendung finden und welches Risiko Sie eingehen, wenn Sie diesen Dingen nicht in ausreichendem Maß Aufmerksamkeit schenken. Ob als Kleinunternehmer, Online-Shop-Betreiber, Handwerker, Existenzgründer, etc., können Sie unmöglich jeden Paragraphen im unendlichen Dschungel unserer Bürokratie kennen. Was ist für Sie relevant? Worin liegt ein hohes, ggf. existenzgefährdendes Risiko?
Unternehmensgründung – Startup und dann?
Unternehmer sind aktiv, unternehmen etwas und gestalten. Darin sind sie stark. Das zeichnet sie aus! Alles beginnt mit einer Idee. „Das könnte funktionieren… Ich habe gute Voraussetzungen… Also, was hindert mich es zu probieren?“ Und schon geht es los! Gerade in den ersten Monaten ist die Schaffenskraft besonders ausgeprägt. Es geht voran! Im Focus steht ausschließlich der Unternehmenszweck. Das Kerngeschäft, wie man heute so gern sagt. Die Entwicklung schreitet spürbar voran. Der Erfolg ist zum Greifen nah! Doch dann gibt es häufig Rückschläge in Form der Nichtbeachtung von gesetzlichen Regelungen, die zwingend zu beachten sind. Ähnlich den Hygieneregeln in der Gastronomie, sind diverse Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Andernfalls drohen zum Teil empfindliche Strafen, im schlimmsten Fall das „Aus“ für das neue Unternehmen, das so vielversprechend begann. Die Hygiene-Regeln im Umgang mit anderen Menschen bzw. Kunden betreffen den Umgang mit Kundeninformationen und ganz besonders das Management personenbezogener Daten.
Datenschutz-Sammelklagen und Sensibilität von Verbrauchern in Bezug auf Datenschutz
Datenschutz-Sammelklagen und Sensibilität von Verbrauchern in Bezug auf Datenschutz. Corona treibt die Digitalisierung in Deutschland voran. Immer mehr Menschen kaufen im Internet ein oder arbeiten mobil im Homeoffice. Digitale Datentransfers personenbezogener Daten gehen damit einher. Aber wie steht es um den Schutz dieser Daten vor Missbrauch? Im Rahmen der DGSVO ist gesetzlich festgelegt, wie mit personenbezogen Daten umzugehen ist. Es bestehen Informations- und Zustimmungspflichten, die von den betroffenen Personen einzuholen sind, bevor Daten übermittelt oder weiterverwendet werden.
Datenschutzbeauftragter – intern oder extern?
Datenschutzbeauftragter - intern oder extern? Traditionell bestellen viele Firmen immer noch ihren eigenen Datenschutzbeauftragten. Das ist gute Praxis und daran ist gar nichts zu beanstanden. Allerdings ist neben den Kosten des internen Datenschutzbeauftragten auch die Haftungsfrage zu berücksichtigen. Das wird häufig vergessen und führt häufig zu vermeidbarem Ärger, wenn es mal nicht so reibungslos läuft oder gar ein Datenschutzverstoß zu beklagen ist. Warum also nicht internes Wissen mit einem externen Datenschutzbeauftragten kombinieren? Sie gewinnen aktuellen Input, Kostentransparenz und die Haftung liegt beim externen Datenschutzbeauftragten!